Informationen
Inhaltsverzeichnis
1. Gastflieger
2. Flugbetriebsordnung
1.
Gastflieger
Gastflieger sind zu den regulären Flugzeiten (Tägl. von 9.00-12.00 und von 14.00-18.00 Uhr)
immer willkommen, ausreichender Versicherungsschutz wird vorausgesetzt.
Gastflieger erwerben bei uns eine sog. „Tagesmitgliedschaft“, die zur Teilnahme am Flugbetrieb berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens ein volljähriges Vereinsmitglied anwesend ist. Für die „Tagesmitgliedschaft“ wird eine Gebühr von 5.00€ erhoben.
2.
Flugbetriebsordnung
1. Kraftfahrzeuge müssen auf den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Die Zufahrten zu den landwirtschaftlichen Wegen sind unbedingt freizuhalten. Das Parken auf den Wiesen ist nicht gestattet.
2. Den Verpächtern, Herrn Quast und Herrn Zeppenfeld gegenüber besteht Ausweispflicht.
3. Flugmodelle und Zubehör sind grundsätzlich im Vorbereitungsraum abzustellen.
4. Die Zuschauer müssen sich grundsätzlich hinter dem Absperrzaun aufhalten.
5. Jede Funkfernsteuerung muß den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Für jedes Flugmodell muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Bei Anlagen im 27 MHz, 35 MHz und 40 MHz-Band muss eine Frequenzfahne in der dem Frequenzband entsprechenden Kennfarbe (27 MHz = braun, 35 MHz = orange, 40 MHz = grün)mit deutlich sichtbarer Kanalnummer des verwendeten Quarzpaares an der Senderantenne befestigt sein. Fernsteuerungen im 2,4 GHz-Bereich sind generell ohne Kennzeichnung zugelassen.
6. Jedes Flugmodell mit Verbrennungsmotor muß den Bestimmungen bezüglich des maximalen Geräuschpegels und dem technischen Standard entsprechen. Das maximale Abfluggewicht darf 25Kg. nicht überschreiten.
7. FPV (Flight per View)-Fliegen bedarf grundsätzlich eines Beobachters (Spotter), welcher das so gesteuerte Modell und den umgebenden Luftraum während der gesamten Flugdauer des FPV-Modells beobachtet und den FPV-Piloten bei der Annäherung an andere Modelle, Flugzeuge oder Bodenhindernisse auf diese aufmerksam macht.
8. Jeder Pilot muss sich vor Aufnahme des Flugbetriebes mit Name, Kanal, Datum und Ankunftszeit im Flugleiterbericht eintragen, Frequenzklammern müssen vor Flugbeginn am Flugleiterkasten aufgehängt werden (für Endert und Dingeringhausen).
9. Sämtliche Modelle müssen ihren Besitzer ausweisen.
10. Geflogen werden darf nur unter Aufsicht eines Flugleiters, der über 18 Jahre alt sein muß. Diensthabender Flugleiter ist das erste am Platz eintreffende volljährige aktive Vereinsmitglied. Bei Verlassen des Fluggeländes hat er einen Ersatzmann zu benennen, die Uhrzeit ist festzuhalten.
11. Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.
12. Außer dem Piloten darf sich nur noch ein Starthelfer auf dem Flugfeld befinden. Nach erfolgtem Start ist der Standort des Piloten und des Helfers zwischen Sicherheitszaun und Start- und Landebahn. Es dürfen nur zwei Verbrennungsmotormodelle gleichzeitig betrieben werden.
13. Das Überfliegen des Vorbereitungs- und Zuschauerraumes ist grundsätzlich verboten.
14. Gastflieger erwerben eine Tagesmitgliedschaft gegen eine Tagesgebühr in Höhe von 5,00 €. Die Gebühr wird vom jeweils diensthabenden Flugleiter gegen Quittung eingezogen. Gastflieger dürfen nur mit ausreichender Versicherung und Genehmigung des MSC fliegen
15. Flugzeiten täglich von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Segel- und Elektroflug ist erlaubt von 9.00 Uhr bis spätestens 20.00 Uhr, innerhalb der vorgenannten Flugzeiten jedoch längstens bis Sonnenuntergang.
16. Bei Zuwiderhandlungen gegen die FBO kann der diensthabende Flugleiter ein sofortiges Flugverbot für den Rest des Tages erteilen. Weitergehende Maßnahmen beschließt der Vorstand.
Plettenberg, den 17.05.2014
Für den Vorstand
Hans-Jürgen Pistora
Flugleiter
8. März 2022